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Energieausweis beim Immobilienverkauf – was Eigentümer jetzt wissen müssen

Wer in Augsburg ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte, kommt um den Energieausweis nicht herum. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben – und ohne ihn drohen Abmahnungen, Bußgelder oder sogar ein gescheiterter Verkauf. Doch welcher Ausweis ist der richtige? Wer stellt ihn aus? Und was kostet er?

In diesem Beitrag erfahren Eigentümer alles, was sie beim Verkauf einer Immobilie in Augsburg über den Energieausweis wissen müssen – rechtlich aktuell, verständlich erklärt und mit konkreten Empfehlungen aus der Praxis.

Worum es geht
  • Wann der Energieausweis beim Immobilienverkauf in Augsburg gesetzlich vorgeschrieben ist

  • Welche Arten von Energieausweisen es gibt (Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis)

  • Wer einen Energieausweis erstellen darf – und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

  • Was ein Energieausweis kostet

  • Wie lange der Ausweis gültig ist

  • Welche Pflichtangaben in Online-Inseraten stehen müssen

  • Welche Bußgelder bei Verstößen drohen

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis (auch „Energiepass“) ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet – also wie viel Energie eine Immobilie verbraucht bzw. wie effizient sie ist. Käuferinnen und Käufer sollen dadurch verschiedene Immobilien besser vergleichen können – ähnlich wie bei Energieetiketten für Haushaltsgeräte.

Warum ist der Energieausweis beim Verkauf Pflicht?

Seit dem 1. Mai 2014 ist der Energieausweis bei Immobilienverkäufen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und die Energiebilanz von Gebäuden langfristig zu verbessern.

Wichtig: Der Energieausweis muss spätestens beim Besichtigungstermin vorliegen und beim Notartermin übergeben werden.

Wer ist verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen?

Verpflichtet zur Vorlage des Energieausweises ist die verkaufende oder vermietende Partei – also die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der Immobilie. Dies regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in § 80 ff. und betrifft folgende Szenarien:

  • Verkauf eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder eines Mehrfamilienhauses

  • Vermietung oder Verpachtung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien

  • Online-Inseraten auf Immobilienportalen wie Immobilienscout24

In welchen Fällen ist kein Energieausweis nötig?

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen kein Energieausweis erforderlich ist:

  • Baudenkmäler, die unter Denkmalschutz stehen (§ 79 GEG)

  • Unbeheizte Gebäude (z. B. Lagerhallen ohne Heizung)

  • Gebäude, die abgerissen werden sollen

Trotzdem empfiehlt es sich in vielen Fällen, einen Energieausweis freiwillig zu erstellen – etwa zur Vertrauensbildung gegenüber potenziellen Käufern.

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis – Was ist der Unterschied?

Es existieren zwei verschiedene Arten von Energieausweisen:

1. Verbrauchsausweis
  • basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre

  • günstigere Variante (ca. 80 – 150 €)

  • zulässig bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten oder Baujahr nach 1977

2. Bedarfsausweis
  • basiert auf einer technischen Analyse der Immobilie (Bausubstanz, Heizung, Dämmung)

  • teurer (ca. 300 – 500 €)

  • Pflicht bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, Baujahr vor 1977 und keiner energetischen Sanierung

Für viele ältere Einfamilienhäuser in Augsburg ist ein Bedarfsausweis verpflichtend.

Wer darf in Augsburg einen Energieausweis ausstellen?

Laut Gesetz dürfen Energieausweise nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden, z. B.:

  • Architekten und Bauingenieure

  • zertifizierte Energieberater (HWK/IHK)

  • qualifizierte Schornsteinfeger

Seriöse Anbieter in Augsburg sind u. a.:

Wichtig: Vermeiden Sie unseriöse Online-Angebote unter 50 €. Diese erfüllen häufig nicht die gesetzlichen Anforderungen.

Was kostet ein Energieausweis in Augsburg?

Art des AusweisesPreis (ca.)
Verbrauchsausweis80 – 150 €
Bedarfsausweis300 – 500 €
 

Gültigkeit: Wie lange ist der Energieausweis nutzbar?

Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig, sofern an der Immobilie keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen wurden (z. B. neue Heiztechnik, Dämmung, Anbau). Nach Ablauf der Frist muss ein neuer Ausweis erstellt werden.

Pflichtangaben im Exposé & Online-Inserat

Seit 2014 müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis bereits in der Immobilienanzeige genannt werden:

  • Art des Ausweises (Verbrauch oder Bedarf)

  • Energiekennwert (z. B. 95 kWh/m²)

  • wesentlicher Energieträger (z. B. Gas, Fernwärme)

  • Baujahr des Gebäudes

  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

Wer diese Pflichtangaben in einer Anzeige weglässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.

Was enthält ein Energieausweis?

Ein vollständiger Energieausweis enthält:

  • Adresse der Immobilie

  • Baujahr & Anzahl der Wohneinheiten

  • Art der Heiztechnik

  • Energiekennwerte (Verbrauch oder Bedarf)

  • Energieeffizienzklasse (Skala A+ bis H)

  • Empfehlungen zur energetischen Verbesserung

  • Ausstellerinformationen und Unterschrift

Häufige Fragen zum Energieausweis (FAQ)

Muss der Eigentümer den Energieausweis selbst beantragen?

Ja. Verkäuferinnen und Verkäufer sind laut GEG dazu verpflichtet, eigenverantwortlich einen gültigen Energieausweis bereitzustellen.

Was passiert, wenn kein Energieausweis vorliegt?

  • Bußgeld bis zu 15.000 €

  • rechtliche Risiken beim Verkauf

  • möglicher Rücktritt des Käufers oder nachträgliche Ansprüche

Ist ein alter Energieausweis noch gültig?

Nur, wenn er nicht älter als 10 Jahre ist und keine wesentlichen Veränderungen an der Immobilie vorgenommen wurden.

Gilt die Pflicht auch bei Erbschaften oder Schenkungen?

Bei Schenkungen oder Erbschaften ist kein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch ist die Vorlage empfehlenswert – insbesondere bei anschließendem Verkauf.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Augsburg

In unserer täglichen Arbeit mit Immobilienverkäufern in Augsburg empfehlen wir, den Energieausweis bereits vor der Vermarktung zu beantragen. Das beschleunigt den Prozess, erhöht das Vertrauen potenzieller Käufer und verhindert unnötige Verzögerungen.

Fazit: Ohne Energieausweis kein rechtssicherer Verkauf

Der Energieausweis ist beim Immobilienverkauf in Augsburg keine lästige Pflicht, sondern eine gesetzliche Voraussetzung. Wer frühzeitig handelt, profitiert von einem reibungslosen Verkaufsprozess und signalisiert Seriosität gegenüber Käufern.

Zusammenfassung:

  • Der Energieausweis ist beim Immobilienverkauf in Augsburg gesetzlich verpflichtend

  • Art des Ausweises hängt von Baujahr & Sanierungszustand ab

  • Nur qualifizierte Fachleute dürfen Ausweise ausstellen

  • Pflichtangaben müssen in Inseraten genannt werden

  • Ohne Ausweis drohen Bußgelder und rechtliche Probleme

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